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Bahnhofstr. 22, 86647 Lauterbach
Katzenpfote

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Katzen, die zwischen dem Eigentümer/Halter (nachfolgend auch Kunde) und der Katzenpension Zusamtal (nachfolgend auch Katzenpension) geschlossen werden.

1.2. Die AGB betreffen alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen der zeitweisen Betreuung der Katze.

§ 2 Begriffsbestimmung

2.1. Katzenpension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt der Katze, wobei die Katze über Nacht in der Betreuung der Katzenpension Zusamtal verbleibt.

2.2. Katzentagesbetreuung ist auf Anfrage möglich. Tagesbetreuung bedeutet, dass die Katze am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Katzenpension verbleibt.

§ 3 Leistungsumfang

3.1. Der Kunde wird über die Unterbringung und Haltung in der Katzenpension durch das Beratungsgespräch mit der Katzenpension eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.

3.2. Die Katzenpension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Einzel-Katzenwohnzimmer bereitzuhalten, die Katze bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.3. Der Besuch der Katzenpension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

3.4. Der Kunde ist verpflichtet, alle Besonderheiten, wie beispielsweise zur Verpflegung oder medizinischen Versorgung vor der Aufnahme der Katze ausdrücklich anzugeben.

3.5. Der Kunde stellt der Katzenpension ausreichend Futter für den Aufenthalt in der Katzenpension zur Verfügung. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet.

3.6. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien etc. rechtzeitig mit der Abgabe der zu betreuenden Katze zur Verfügung gestellt werden.

3.7. Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen der zu betreuenden Katze sind der Katzenpension bei der Buchung mitzuteilen. Dies gilt insbesondere auch für den Verdacht auf aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten.

3.8. Der Katzenhalter versichert, dass alle Informationen bezüglich der Katze vollständig und wahrheitsgetreu sind.

3.9. Alle Katzen müssen kastriert/sterilisiert sein. Von der Kastration ausgenommen sind weibliche Kitten bis zum Ende des 8. Lebensmonat, männliche Kitten bis zum Beginn des 7. Lebensmonats. Die Kastration einer weiblichen Katze sollte mindestens 2 Monate vor Betreuungsbeginn erfolgt sein, die Kastration eines Katers sollte spätestens 14 Tage vor Check-In erfolgt sein.

3.10. Am Aufnahmetag bekannte unverträgliche, ansteckend erkrankte (v.a. akut in Behandlung befindliche) sowie unkastrierte und nicht gültig geimpfte Tiere werden nicht in die Betreuung aufgenommen, unabhängig von einer gültigen Reservierung. Die Kosten für den gebuchten Aufenthalt sind in dem Fall vom Tierhalter in Höhe von 80% zu bezahlen.

§ 4 Betreuungsvertrag

4.1. Vertragspartner sind die Katzenpension und der Kunde.

4.2. Die Anmeldung der Katze durch den Kunden kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

4.3. Die Katzenpension bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich per E-Mail und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei der Anmeldung gewünschten Leistungen mit.

4.4. Der Betreuungsvertrag zwischen der Katzenpension und dem Kunden gilt erst dann als zustande gekommen, wenn

a) die Katzenpension dem Kunden die Reservierung mit Angabe der Kosten der gebuchten Leistungen bestätigt und

b) der Kunde diese Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Erhalt der Reservierungsbestätigung vollständig bezahlt hat.

c) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen und die Reservierung entfällt.

d) Bei kurzfristige Buchungen (unter 1 Woche bis zur Abgabe der Katze) erfolgt Barzahlung bei Abgabe.

4.5. Eine verspätete Zahlung wird als Zahlung für ein neues Betreuungsangebot betrachtet. In diesem Fall kommt der neue Vertrag nur zustande, wenn die Katzenpension dem Kunden zusagt, die Katze in die gewünschte Betreuung aufnehmen zu können.

4.6. Die Unterbringung der Katzen erfolgt stets einzeln. Mehrere Katzen aus demselben Haushalt können gemeinsam untergebracht werden.

§ 5 Impfungen

5.1. Katzen müssen aktuell, vor max. 1 Jahr, mind. 14 Tagen, gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft, sowie mit einem aktiven Schutz gegen innere und äußere Parasiten versehen sein. Des Weiteren ist eine Impfung gegen Leukose, VIP und Tollwut empfehlenswert. Kitten benötigen zusätzlicher zur Erstimmunisierung die Zweitimpfung 4 Wochen nach Erstimmunisierung, der mind. 21 Tage vor Check-In erfolgt sein muss. Sollte aus einem wichtigen Grund, z.B. wegen dem Alter der Katze keine Impfung möglich sein, bitten wir, dies uns mitzuteilen. Zusammen mit unserem Haustierarzt werden wir die notwendigen Schritte besprechen.

5.2. Zum Nachweis hat der Kunde den gültigen, deutschen/europäischen Impfausweis mit den eingetragenen, notwendigen Vorsorgeimpfungen vorzulegen. Der Impfausweis wird für die Dauer des Pensionsaufenthalts in der Katzenpension Zusamtal aufbewahrt.

5.3. Besitzt die in die Katzenpension gegebene Katze diese Impfungen nicht, so ist die Katzenpension berechtigt, vom Katzenpensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € auf Kosten des Katzenhalters nachzuholen.

5.4. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Katzenhalters. Die Katzenpension übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadensersatz aus.

§ 6 Krankheiten

6.1. Kranke Katzen oder Katzen, bei denen der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, werden nicht in Pension genommen. Der Kunde bestätigt, dass die Katze bei Übergabe gesund und frei von jeglichen Parasiten ist. Es wird auch versichert, dass die Katze innerhalb des letzten Monats vor seinem Aufenthalt in der Einrichtung des Betreibers nicht erkrankt war. Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Tier vor dem Aufenthalt gegen Parasiten zu behandeln.

6.2. Sollte während des Aufenthaltes eine Krankheit oder ein Parasitenbefall festgestellt werden, ist der Betreiber berechtigt, eine entsprechende Behandlung durchzuführen. Die Kosten für die Behandlung zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € und eventuelle Folgekosten für Reinigung und Desinfektion trägt der Katzenhalter.

6.3. Das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung der zu betreuenden Katze und evtl. bestehende Therapien muss der Katzenhalter bei der Buchung bekannt geben. Die Katzenpension Zusamtal übernimmt keinerlei Haftung für kranke Katzen und mögliche Folgeerscheinungen.

6.4. Andernfalls behält es sich die Katzenpension vor, die Katze abzuweisen oder kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € mit den entsprechenden Mitteln behandeln zu lassen. Folgeschäden wegen vertraglich zugesicherter Prophylaxen gehen zu Lasten des Kunden/Katzenhalters. Die Katzenpension übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadensersatz aus.

6.5. Die Katzenpension Zusamtal übernimmt keine Garantie für die Gesundheit der zu betreuenden Katze. Der Katzenhalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seiner Katze erfolgen sollen. Die Katzenpension ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Katzenhalter übernommen.

6.6. Verstirbt eine Katze durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 2.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird die Katzenpension einen Tierarzt nach Wahl des Katzenhalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Katzenhalters.

§ 7 Haftung

7.1. Der Katzenhalter versichert, dass die in Betreuung gegebene Katze sein Eigentum ist.

7.2. Die Aufnahme der Katze in die Betreuung der Katzenpension Zusamtal erfolgt auf eigene Gefahr des Katzenhalters. Der Katzenhalter haftet für die durch die zu betreuende Katze verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

7.3. Die Haftung der Katzenpension ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Katzenpension auf 2.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf höchstens 10.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der Katzenpension Zusamtal oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Katzenpension Zusamtal oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

7.4. Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Katzenhalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, u. ä. übernimmt die Katzenpension Zusamtal keine Haftung.

§ 8 Vorzeitige Abholung

8.1. Der Katzenhalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu benennen, welche die Katzenpension jederzeit nachrichtlich erreichen kann. Der Katzenhalter (bzw. die Kontaktperson) wird durch die Katzenpension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seiner Katze gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder die Katze Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Katzenhalter hat in diesen Fällen dafür Sorge zu tragen, dass die Katze durch ihn oder durch die Kontaktperson erforderlichenfalls baldmöglichst abgeholt wird.

§ 9 Nichtabholung / Tierheim

9.1. Der Katzenhalter ist verpflichtet, die in die Katzenpension gegebene Katze nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer umgehend abzuholen. Bei Nichtabholung wird die Katze, sofern der Katzenhalter weder erreichbar ist, noch auf anderem Wege sein Fernbleiben durch ihn selbst oder Kontaktpersonen erklärt wird, nach 5 Tagen in ein von der Katzenpension ausgewähltes Tierheim abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Katzenhalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch um 5 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Katzenpension behält es sich vor, die Katze gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Katzenpension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

§ 10 Bring- und Abholzeiten

10.1. Die Katzen, die in die Katzenpension kommen, können von Montag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 6:00 bis 08:00 Uhr und von 17:00 bis 20:00 Uhr gebracht bzw. abgeholt werden. Andere Bring- und Abholzeiten können individuell vereinbart werden.

Ein Bring- und Abholservice ist auf Anfrage möglich.

10.2. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht. Dieser Service wird nur nach Möglichkeit und auf vorherige Anfrage angeboten.

10.3. Kann der Katzenhalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Katzenpension Zusamtal vor, die zu betreuende Katze in Notpension unterzubringen. In diesem Fall ist eine Abholung erst wieder am Folgetag, ab 8 Uhr, möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Katzenhalter im vollen Umfang zu tragen.

§ 11 Preise

11.1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Unterbringung und Betreuung der Katze in Anspruch genommenen Leistungen gemäß der geltenden Preisliste der Katzenpension zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Katzenpension durch Dritte, wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit oder Tierarztbesuche.

11.2. Bei Zahlungsrückständen für erbrachte Leistungen behält sich die Katzenpension das Recht vor, die Katze solange einzubehalten, bis der Katzenhalter die offene Rechnung ausgleicht. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Katzenhalter.

11.3. Die vereinbarten Preise gelten nur für den vertraglich festgelegten Leistungsumfang. Ändert sich dieser, sind die Preise entsprechend anzupassen.

11.4. Die Preise sind Bruttopreise, d.h. inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 12 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung

12.1. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung des Leistungsumfangs durch den Kunden gelten nachstehende Stornogebühren. Berechnungsbasis ist jeweils der Zeitraum der Stornierung in Bezug auf den Wert der bestellten Leistungen:

a) Mehr als 4 Wochen: Keine Stornogebühren.

b) Zwischen 2 und 4 Wochen: 20 %

c) Zwischen 4 Tagen und 2 Wochen: 40 %

d) Weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin: 80 %

e) Katze wird zum vereinbarten Abgabetermin ohne Abmeldung durch den Kunden nicht in Betreuung gegeben: 90 %.

§ 13 Betriebsgelände

13.1. Die Benutzung der PKW-Parkplätze ist erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Beim Betreten des Betriebsgeländes der Katzenpension sind alle Katzen grundsätzlich in einer ausbruchssicheren Transportbox/-tasche zu verwahren.

13.2. Ein Zutritt und Aufenthalt im Empfangsbereich ist gestattet. Das Betreten des weiteren Betriebsgeländes einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 14 Kundendaten

14.1. Erhobene Personen- und Sachdaten werden in eine Kundendatei/-kartei aufgenommen. Diese Daten finden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung Verwendung und werden nicht an Dritte weitergegeben.

14.2. Die Katzenpension Zusamtal behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Katzenhalter der zu betreuenden Katze erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Katzenpension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

§ 15 Ablehnungsrecht

15.1. Die Katzenpension Zusamtal ist jederzeit berechtigt, Anfragen und Aufträge ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausfüllend das Recht der EU, unter Ausschluss des UN-Rechts.

16.2. Diese AGB bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen hiervon sich als unwirksam oder nichtig erweisen sollten (§ 306 BGB). Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen oder durch eine solche zu ersetzen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.

Buttenwiesen-Lauterbach, den 29.08.2023